Region Hannover informiert + Hannover, 19.03.2020 + 16.50 Uhr

Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 238 Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Verteilung nach Geschlecht:

Zum gegenwärtigen Stand sind zu rund 60 Prozent Männer betroffen, zu rund 40 Prozent Frauen.

Verteilung nach Alter:

Bis 14 Jahre: 6 Fälle

15 bis 34 Jahre: 61 Fälle

35 bis 49 Jahre: 76 Fälle

50 bis 59 Jahre: 61 Fälle

Über 60 Jahre: 34 Fälle.

Verteilung nach Kommunen:

Barsinghausen: 4 Fälle

Burgdorf: 4 Fälle

Burgwedel: 14 Fälle

Garbsen: 8 Fälle

Gehrden: 2 Fälle
Hemmingen: 4 Fälle

Isernhagen: 5 Fälle

Laatzen: 5 Fälle

Landeshauptstadt Hannover: 126 Fälle

Langenhagen: 6 Fälle

Lehrte: 2 Fälle

Neustadt: 5 Fall

Pattensen: 3 Fälle

Ronnenberg: 8 Fälle
Seelze: 9 Fälle

Sehnde: 0 Fälle

Springe: 7 Fälle

Uetze: 10 Fälle

Wedemark: 7 Fälle

Wennigsen: 6 Fälle

Wunstorf: 3 Fälle

Region Hannover informiert + Hannover, 19.03.2020 + 12 Uhr

Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 188 Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Verteilung nach Geschlecht:

Zum gegenwärtigen Stand sind zu 60 Prozent Männer betroffen, zu 40 Prozent Frauen.

Verteilung nach Alter:

Bis 20 Jahre: 8 Fälle

20 bis 40 Jahre: 60 Fälle

40 bis 60 Jahre: 90 Fälle

Über 60 Jahre: 30 Fälle.

Verteilung nach Kommunen:

Barsinghausen: 3 Fälle

Burgdorf: 4 Fälle

Burgwedel: 11 Fälle

Garbsen: 5 Fälle

Gehrden: 1 Fall
Hemmingen: 4 Fälle

Isernhagen: 4 Fälle

Laatzen: 3 Fälle

Landeshauptstadt Hannover: 101 Fälle

Langenhagen: 3 Fälle

Lehrte: 2 Fälle

Neustadt: 1 Fall

Pattensen: 3 Fälle

Ronnenberg: 8 Fälle
Seelze: 6 Fälle

Sehnde: 0 Fälle

Springe: 6 Fälle

Uetze: 9 Fälle

Wedemark: 7 Fälle

Wennigsen: 4 Fälle

Wunstorf: 3 Fälle

Region Hannover informiert + Hannover, 18.03.2020 + 17.33 Uhr

Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 173 Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Hier die Verteilung nach Kommunen:
Landeshauptstadt Hannover: 97 Fälle
Barsinghausen: 2 Fälle

Burgdorf: 3 Fälle

Burgwedel: 11 Fälle

Garbsen: 5 Fall

Gehrden: 1 Fall
Hemmingen: 4 Fälle

Isernhagen: 4 Fälle

Laatzen: 1 Fall

Langenhagen: 3 Fälle

Lehrte: 1 Fälle

Neustadt: 1 Fälle

Pattensen: 3 Fälle

Ronnenberg: 5 Fälle
Seelze: 6 Fälle

Sehnde: 0 Fälle

Springe: 6 Fälle

Uetze: 9 Fälle

Wedemark: 5 Fälle

Wennigsen: 4 Fälle

Wunstorf: 3 Fälle

Das Betriebsverbot für den Einzelhandel hat zu Unsicherheit bei Handwerkern und Dienstleistern geführt. Beide Gruppen sind vom Betriebsverbot nicht betroffen. Das Betriebsverbot betrifft Geschäfte, die weder zur Deckung des täglichen Bedarfs notwendig sind, noch für die Gesundheitsversorgung relevant sind.

Die Region Hannover setzt einen Erlass des Landes um, der besagt:

  • Hotels, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen, Ferienzimmer und weitere Übernachtungsmöglichkeiten dürfen keine Personen zu touristischen Zwecken beherbergen; Abreise von Gästen möglichst bis zum 19.3., spätestens bis zum 25.3.
  • Restaurants, Speisegaststäten, Mensen dürfen nur öffnen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass die Ansteckung mit Corona minimiert ist: Abstand mindestens 2 Meter zwischen den Tischen, Gäste müssen voneinander Abstand halten, Öffnungszeiten nur noch von 6 bis 18 Uhr
  • Für Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe wird es eine Einschränkung geben, die aber keine generelle Schließung beinhaltet, sondern Rücksicht darauf nimmt, dass die Betreuung von Menschen mit Behinderung – soweit sie nicht durch die Familie geleitet werden kann – weiter sichergestellt sein muss, und dass manche Werkstätten medizinische Produkte herstellen.

Alle Verfügungen finden Sie unter: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Die-Allgemeinverf%C3%BCgungen-und-Einzelverf%C3%BCgungen-der-Region-Hannover

Telefonberatung bei Gewalt, Krisen und Notlagen: Männer und Frauen können sich auf Unterstützung durch Beratungsstellen verlassen

In Zeiten, in denen jeder Mensch sich möglichst in den eigenen vier Wänden aufhalten soll, steigt auch die Zahl an Krisen und Notlagen. Die Formen der Gewalt können vielfältig und ein dauerhafter Angriff auf die Selbstbestimmung von Frauen und Männern sein. Auch in Zeiten von Corona stehen in der Region Hannover – im Umland und im Gebiet der Stadt Hannover –  Anlaufstellen zur Beratung bei Gewalt, Krisen und Notlagen zur Verfügung. Darauf weisen Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover, und Friederike Kämpfe, Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt, hin: „Uns ist es wichtig zu betonen, dass die Hilfen für Frauen und Männer bei Gewalt, Krisen und Notlagen weiterbestehen. Diese Hilfen können übrigens nicht nur von den Betroffenen in Anspruch genommen werden, sondern auch von Außenstehenden, die sich Unterstützung und Hilfe wünschen.“

Informationen zu den Angeboten der Beratungsstellen sind unter folgendem Link zu finden: www.hannover.de/gleichstellung-region.

Coronavirus: Einschränkungen bei Abfallentsorgung

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus wird sich die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ab sofort auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Priorität hat die Abholung der Müllbehälter und der Stadtsauberkeit. Aus diesem Grund gelten folgende Maßnahmen:

Das aha Kundenzentrum in der City sowie die Büros des Gebührenteams bleiben vorerst geschlossen.

  • Wertstoffhöfe im gesamten Regionsgebiet bleiben bis auf Weiteres zu.
  • Deponien sind auf unbestimmte Zeit für Privatpersonen geschlossen. Gewerbebetriebe können weiter auf den Deponien anliefern.
  • Vereinbarte Sperrmülltermine werden bedient, neue Termine werden nicht vergeben.
  • Zurzeit sind keine Containerbestellungen möglich.
  • Schadstoffannahmestelle auf der Deponie Lahe geschlossen.
  • Öffnung Grüngut-Annahmestellen: Bitte im Vorfeld erfragen oder vor Ort informieren.
  • Klein- und Privatkunden können keinen Kompost, Gartenerde oder Rindenmulch auf den Deponien abholen.
  • Säcke der putzmunter-Sammelaktion können über die Müllmelde-App gemeldet werden.

Die reguläre Behälterabfuhr findet weiterhin statt. Zur Unterstützung der Mitarbeiter der Müllabfuhr werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Haushalte gebeten, die Behälter am Entsorgungstag selbst an den Fahrbahnrand zur Leerung bereitzustellen und im Anschluss an die Leerung wieder an ihren Platz zurückzuziehen.

Abfälle, auch unterwegs, immer in Mülltonne oder Papierkorb werfen: All das, was auf der Straße landet, muss von den Beschäftigten der Stadtreinigung gesammelt werden. Diese personellen Ressourcen fehlen an anderen Stellen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dazu beizutragen, dass Gehwege, Parks und Plätze nicht verschmutzt werden.

Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite www.aha-region.de veröffentlicht sowie auf den sozialen Medien (twitter, facebook, instagram) kommuniziert.

Region Hannover informiert + Hannover, 18.03.2020 + 12.15 Uhr  

Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 146 Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Hier die Verteilung nach Kommunen – bitte beachten Sie, dass dies vorläufige Zahlen sind, da noch nicht alle Meldungen erfasst werden konnten:

Landeshauptstadt Hannover: 83 Fälle
Barsinghausen: 2 Fälle

Burgdorf: 2 Fälle

Burgwedel: 9 Fälle

Garbsen: 4 Fall

Gehrden: 1 Fall
Hemmingen: 2 Fälle

Isernhagen: 4 Fälle

Laatzen: 1 Fall

Langenhagen: 3 Fälle

Lehrte: 0 Fälle

Neustadt: 0 Fälle

Pattensen: 2 Fälle

Ronnenberg: 3 Fälle
Seelze: 5 Fälle

Sehnde: 0 Fälle

Springe: 6 Fälle

Uetze: 8 Fälle

Wedemark: 4 Fälle

Wennigsen: 4 Fälle

Wunstorf: 3 Fälle

aha: Wertstoffhöfe geschlossen

  • aha orientiert sich an Erlass der niedersächsischen Landesregierung
  • Wertstoffhöfe im gesamten Regionsgebiet bleiben bis auf weiteres zu
  • Gewerbebetriebe können weiter auf den Deponien anliefern

Gestern hat die Landesregierung weitere Maßnahmen beschlossen, mit denen das öffentliche Leben eingeschränkt werden soll, damit sich der Corona-Virus langsamer ausbreitet. Dazu gehört beispielsweise auch die Schließung von Spielplätzen. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, aha, orientiert sich an dem Erlass und schließt die Wertstoffhöfe in der gesamten Region Hannover. Damit reagieren wir vorsorglich und übernehmen Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Kundinnen und Kunden. Die Wertstoffhöfe bleiben bis auf weiteres geschlossen. Betroffen sind folgende Wertstoffhöfe:

Wertstoffhöfe in Hannover:

Bornum: Bornumer Straße 143, 30453 Hannover

Groß-Buchholz: Neue-Land-Straße, 30655 Hannover

Kirchrode: Döhrbruch 8, 30559 Hannover

Ledeburg: Mecklenheidestraße 73, 30419 Hannover

Linden-Mitte: Schörlingstraße 3 a, 30453 Hannover

List: Mengendamm 15, 30177 Hannover

Nordstadt: Gertrud-Knebusch-Straße 2, 30167 Hannover

Sahlkamp: Wietzegraben 43, 30179 Hannover

Südstadt: Tiestestraße 10, 30171 Hannover

Wertstoffhöfe im Umland:

30900 Bissendorf, Auf der Haube

30827 Garbsen, Heinrich-Nordhoff-Ring/ im Gewerbegebiet

30989 Gehrden, Nordstraße/auf dem Gelände der Pumpstation

31535 Neustadt, Rudolf-Diesel-Ring 3

30982 Pattensen, Ludwig-Erhard-Str. 22

30952 Ronnenberg, Empelder Straße (hinter den Kleingärten/Kleintierzuchtverein)

30926 Seelze, Werftstraße 14

31319 Sehnde, Borsigring

31832 Springe, Oppelner Straße

Wertstoffhöfe auf Deponien:

30659 Hannover, Moorwaldweg 312

31303 Burgdorf, Steinwedeler Straße

31515 Wunstorf/Kolenfeld

Die Deponien Hannover, Burgdorf und Wunstorf nehmen weiterhin Material gewerblicher Anlieferer an.

Infomation der Region Hannover zu Covid-19

Regionspräsident Hauke Jagau ruft zum umsichtigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Situation auf: „Das Allerwichtigste ist, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür ist es unerlässlich, die eigenen sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Alle müssen sich jetzt ihrer Selbstschutzverantwortung bewusst sein und danach handeln – um die Risikogruppen zu schützen.“ Eine wesentliche Aufgabe sei jetzt das rücksichtsvolle und umsichtige Verhalten im direkten Umfeld: „Jetzt geht es darum dafür zu sorgen, dass niemand vergessen wird und alle Menschen die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Hier bekommt die Nachbarschaftshilfe eine ganz besondere Bedeutung: Wenn alle jetzt genau hinschauen und hilfsbedürftige Menschen im Blick haben, wird es keine Lücken in der Versorgungskette geben!“, so Jagau. Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Gesundheitsamtes der Region Hannover, ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass auch in der Region Hannover die Zahl der Infizierten zunächst sprunghaft ansteigen wird. Aber unser Gesundheitssystem ist dem gewachsen, wenn alle ihren Teil dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Eine gute Nachricht ist, dass die Krankheitsverläufe in der Region bisher überwiegend mild sind, die ersten Quarantänefälle sind bereits wieder entlassen und auch unser erster Patient, der sich mit dem Coronavirus infiziert hatte, ist genesen und wohlauf.“

Keine Panik: Ansteckungsrisiko lässt sich leicht minimieren

Mit der Verschärfung der Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus Covid-19 einzudämmen, ist auch die Sorge der Menschen gestiegen, sich selbst anzustecken. Einige wenige Vorsichtsmaßnahmen reichen aber bereits, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zu minimieren:

· Köperkontakt vermeiden

· Also z.B. auf das Händeschütteln verzichten

· circa 1,5 Meter Abstand halten (bei Menschen mit allgemeinen Erkältungssymptomen noch etwas mehr)

· regelmäßig Hände waschen

· insbesondere Türklinken und Bereiche regelmäßig reinigen, die von vielen Menschen angefasst werden

· möglichst nicht mit den Händen in die Nähe von Mund, Nase und Augen kommen.

Derzeit sind ca. 0,01 Prozent der Bevölkerung der Region Hannover nachgewiesen am Coronavirus erkrankt. Die jetzt ergriffenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass sich die Ausbreitung weniger schnell vollzieht als ohne diese Vorkehrungen. Jeder und jede einzelne kann dazu beitragen, dass die Infektionsraten sich so entwickeln, dass das Gesundheitssystem die Lage bewältigen kann. Schutzkleidung ist für die Allgemeinbevölkerung nicht notwendig und nicht sinnvoll. Die Schutzkleidung sollte denjenigen vorbehalten sein, die explizit mit infizierten Personen in Kontakt kommen. Für allen anderen Kontakte gelten die oben genannten Hygieneregeln.

Quarantäne für direkte Kontaktpersonen von Infizierten: Aufgrund der wachsenden Anzahl an Betroffenen verzichtet das Gesundheitsamt seit dem 12. März 2020 darauf, selbst Kontaktpersonen von nachweislich mit Covid-19 infizierten Patientinnen und Patienten zu kontaktieren und unter Quarantäne zu stellen. Menschen, bei denen eine Infektion nachgewiesen ist, werden aufgefordert, selbstständig alle ihnen bekannten Kontaktpersonen zu informieren. Die Kontaktpersonen stehen auf Basis dieser Information für 14 Tage unter Quarantäne; ihren Arzt bzw. ihre Ärztin sollten sie nur dann ansprechen, wenn sie selbst nach dem Kontakt mit der infizierten Person Symptome haben. Nur in diesem Fall ist auch ein Test angezeigt, der nicht zu früh nach einer möglichen Ansteckung erfolgen darf, um ein valide Ergebnis zu liefern.

Das Bürgertelefon der Region Hannover ist für praktische Fragen zur aktuellen Situation derzeit täglich unter der Telefonnummer 0800/7313131 jeweils von 8 bis 18 Uhr geschaltet. Gestern gingen über 1.300 Anrufe ein, Schwerpunktthemen der Bürgerinnen und Bürger waren Fragen zur eigenen Gesundheit, möglichen Symptomen, Verhaltensweisen im Fall einer Infektion sowie Umgang mit behördlichen Schutzmaßnahmen.

Region Hannover informiert + Hannover, 17.03.2020 + 16.40 Uhr

+++ Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 138 mit Coronavirus infizierten Menschen registriert.
Hinweis: In einigen Kommunen sind die Zahlen der registrierten Infizierten geringer als noch in der Meldung von gestern. Es hat sich herausgestellt, dass zum Teil Personen als positiv getestet gemeldet wurden, deren Ergebnisse noch nicht final vorlagen und die tatsächlich nicht infiziert waren. Bitte nutzen Sie ab jetzt unten stehende Zahlen, vielen Dank. Hier die Verteilung nach Kommunen:

Landeshauptstadt Hannover: 78 Fälle
Barsinghausen: 2 Fall

Burgdorf: 2 Fälle

Burgwedel: 7 Fälle

Garbsen: 4 Fall

Gehrden: 1 Fall
Hemmingen: 2 Fall

Isernhagen: 4 Fälle

Laatzen: 1 Fall

Langenhagen: 3 Fälle

Neustadt: 0 Fälle

Pattensen: 2 Fälle

Ronnenberg: 3 Fälle
Seelze: 5 Fälle

Springe: 6 Fälle

Uetze: 8 Fälle

Wedemark: 3 Fälle

Wennigsen: 4 Fälle

Wunstorf: 3 Fälle

+ + + Regionspräsident Hauke Jagau appelliert an die Solidarität der Menschen in der Region Hannover. Das Video ist zu finden auf www.facebook.com/hannoverregion.

Region Hannover informiert + Hannover, 17.03.2020 + 17.20 Uhr

Allgemeinverfügung der Region Hannover
über kontaktreduzierende Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) und der Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i.S.v. § 2 Abs. 7 NuWG anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 (im Folgenden „Sars-CoV-2“)
Die Region Hannover erlässt gemäß §§ 28 Abs. 1 S. 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3 NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende
I. Allgemeinverfügung:
Für das gesamte Gebiet der Region Hannover wird folgendes angeordnet:
1. Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
a) Besuchs- und Betretungsverbote sind auszusprechen.
Ausgenommen von den Besuchsverboten sind Besuche von werdenden Vätern, von Vätern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten. Wenn medizinisch oder ethisch-sozial vertretbar, sind die Besuche bei erwachsenen Patienten zeitlich zu beschränken. Ausnahmen können zudem im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln zugelassen werden.
b) Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen.
c) Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen,
Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
Die Einhaltung der o.g. Maßnahmen ist von den Einrichtungen zu überwachen.
2. Alle Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 NuWG müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
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a) Besuchs- und Betretungsverbote sind auszusprechen.
Ausgenommen von diesen Besuchsverboten sind nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern. Ausnahmen können zudem im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln zugelassen werden.
Die behandelnden Ärzte und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt.
b) Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen sind für Besucherinnen und Besucher zu schließen.
c) Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen,
Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
Die Einhaltung der o.g. Maßnahmen ist von den Einrichtungen zu überwachen.
3. Der Betrieb aller Einrichtungen der Tagespflege nach § 2 Absatz 7 NuWG wird untersagt.
Ausgenommen von dieser Untersagung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Notbetreuung dient dazu, ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangehörige, die im Übrigen die Pflege wahrnehmen, in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
– Beschäftigte insbesondere im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und
vergleichbare Bereiche,
– Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
– Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere der Wasser-, Strom- und Gasversorgung),
– Beschäftigte im Bereich der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel)
– Beschäftigte im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation
– Beschäftigte im Bereich des Finanzwesens (Bargeldversorgung, kartengestützte Zahlungsverkehr, konventioneller Zahlungsverkehr)
– Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Einrichtungen der Tagespflege nach § 2 Abs. 7 NuWG, in Schulen und in Kindertageseinrichtungen benötigt werden.
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Ausgenommen ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall).
4. Diese Anordnungen gelten zunächst bis einschließlich 18. April 2020.
Eine Verlängerung ist möglich.
Die in meiner Allgemeinverfügung vom 12.03.2020 bezüglich des Umgangs mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten getroffenen Anordnungen gelten weiterhin.
Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 iVm § 16 Abs. 8 IfSG. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
Auf die Strafvorschrift des § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird hingewiesen.
II. Bekanntmachungshinweise
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).
Die Allgemeinverfügung sowie deren Begründung kann auch auf der Internetseite www.hannover.de abgerufen werden.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Hinweis/Empfehlung: Es wird empfohlen, das durch eine Schließung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal für die Versorgungssicherstellung sowohl im
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stationären als auch ambulanten Bereich einzusetzen, auch trägerübergreifend bei entsprechenden Personalengpässen.
Hannover, den 17.03.2020
Der Regionspräsident
Hauke Jagau

Region Hannover informiert + Hannover, 17.03.2020 + 17.20 Uhr

Allgemeinverfügung der Region Hannover
zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3 NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende
Allgemeinverfügung:
1. Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
– Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (z.B. Lovemobile)
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
– alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
– alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, ein-
– schließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.
Prostitution auf dem Straßenstrich wird ausdrücklich untersagt.
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:
der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich
2. Verboten werden:
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und
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sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
– Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
– Alle Ansammlungen im Freien
(Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
– Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden
(Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte)
3. Diese Allgemeinverfügung gilt nach dem Tage der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in den Ziffern 1 und 2 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 IfSG wird hingewiesen.
5. Die Anordnung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
6. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 10.03.2020 über das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ durch den Coronavirus-Erreger SARS-COV-2 wird mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung aufgehoben.
7. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
II. Bekanntmachungshinweise
3
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).
Die Allgemeinverfügung sowie deren Begründung kann auch auf der Internetseite www.hannover.de abgerufen werden.
Hannover, den 17.03.2020
Der Regionspräsident
Hauke Jagau