Coronavirus: Maskenpflicht in Fußgängerzonen gilt ab Mittwoch – Alkoholverkauf wird von 23 bis 6 Uhr auch an Kiosken und im Handel untersagt

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover erweitert die Region als zuständiges Gesundheitsamt jetzt über eine Allgemeinverfügung die Maskenpflicht: An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

Ausnahmen gelten:

  • bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
  • für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist,
  • für Kinder unter sechs Jahren,
  • bei gerichtlichen Ortsterminen,
  • während sportlicher Betätigung.

Die Ausnahmeregelung für Sporttreibende gilt ausschließlich unmittelbar während der sportlichen Betätigung.  Vor und nach dem Sport muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – insbesondere auf Sportanlagen, in den Umkleiden sowie beim Betreten und Verlassen der Umkleiden.

Die Allgemeinverfügung untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert.

Regionspräsident Hauke Jagau ruft zu mehr Eigenverantwortung auf: „Ich würde mir wünschen, dass die Menschen sich unabhängig von Verordnungen und Allgemeinverfügungen so vernünftig verhalten, dass das Ansteckungsrisiko minimal ist. Wenn ich mich irgendwo aufhalte, wo ich auf andere Menschen treffe und den Abstand nicht einhalten kann, tragen ich eben eine Maske. Das ist nach jetzigem Stand der beste Weg, um sich selbst und andere zu schützen. Verordnungen, die nicht respektiert werden, helfen leider nichts. Deshalb glaube ich, dass wir mit Vorschriften maßvoll umgehen müssen und auf die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner setzen sollten.“

Die jetzt erlassene Allgemeinverfügung der Region Hannover setzt die Vorgaben der seit Freitag gültigen Landesverordnung um und schärft sie nach. Die Veröffentlichung in der Tagespresse ist für Dienstag, 27. Oktober, geplant. Damit tritt die Allgemeinverfügung am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft.

Ein Video-Statement von Regionspräsident Hauke Jagau finden Sie unter diesem Link: https://www.youtube.com/watch?v=Ez6QjnFThlU&feature=youtu.be

Region Hannover informiert + Hannover, 26.10.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 5943 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 4722 Personen als genesen aufgeführt. 141 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 83 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 1080 Menschen in der Region infiziert, davon befinden sich 28 Personen im Krankenhaus. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 55,2.

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 257
10 – 19 Jahre 593
20 – 29 Jahre 1100
30 – 39 Jahre 972
40 – 49 Jahre 947
50 – 59 Jahre 926
60 – 69 Jahre 425
70 – 79 Jahre 262
80+ Jahre 396
keine Angaben 65

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 37 128 85,9
Burgdorf 19 138 15,9
Burgwedel 18 101 48,2
Garbsen 54 383 36,4
Gehrden 9 48 38,8
Hemmingen 25 86 66,5
Isernhagen 12 117 24,3
Laatzen 41 255 60,1
Landeshauptstadt Hannover 561 3064 63,5
Langenhagen 36 309 42,7
Lehrte 58 199 80,3
Neustadt 24 149 22,2
Pattensen 5 41 13,4
Ronnenberg 37 137 108,6
Seelze 16 169 31,3
Sehnde 14 86 38
Springe 25 116 70,2
Uetze 23 129 48,6
Wedemark 16 105 29,7
Wennigsen 17 53 90,6
Wunstorf 33 130 35,6

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

Corona-Inzidenzwert überschreitet in der Region Hannover 50er-Marke – Maskenpflicht wird ausgeweitet, Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in der Gastronomie-

Die Zahl der neu an Covid-19 Infizierten hat am 24. Oktober für die Region Hannover den Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Der Wert betrug 52,7. Damit greifen weitere Maßnahmen:

  • Öffentliche Veranstaltungen – sofern es sich nicht um Sportveranstaltungen handelt, für die eine gesonderte Regelung gilt – dürfen ab sofort nur noch mit maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden, sofern diese sitzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein Hygienekonzept vorgelegt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wird.
  • Keine Änderungen gibt es nach jetzigem Stand für Sportveranstaltungen. Wenn das Publikum sitzt, brauchen nur Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern eine vorherige Zulassung. Grundsätzlich gelten bei Sportveranstaltungen unter anderem ein Alkohol-Verbot und – wie überall – die Abstandsregeln bzw. Maskenpflicht. Tickets müssen personalisiert ausgegeben werden.
  • An privaten Feiern dürfen nur Personen aus zwei Haushalten teilnehmen, jedoch insgesamt nicht mehr als zehn Personen – unabhängig davon, wo die Feier oder Veranstaltung stattfindet. Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt auch in diesem Rahmen. Handelt es sich um Angehörige, zum Beispiel Verwandte oder verschwägerte Personen, dürfen die bis zu zehn Teilnehmer auch aus mehr als zwei Haushalten kommen.
  • Für Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr. Unabhängig von der Sperrfrist ist nunmehr der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken durch Gastronomiebetriebe ganztägig untersagt.

All diese Regelungen sind über die Verordnung des Landes Niedersachsen gedeckt, die am Donnerstag, 22. Oktober, veröffentlicht wurde, und haben damit unmittelbare Wirkung.

Die Region Hannover wird zudem weitere Maßnahmen ergreifen:

  • Kiosken, Trinkhallen und anderen Anbietern wird dabei untersagt werden, in Einklang mit der vom Land festgelegten Sperrzeit für Gastronomiebetriebe alkoholhaltige Getränke zwischen 23 und 6 Uhr auszugeben.
  • Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird weiter ausgeweitet werden: Die Region wird hier weitere Bereiche im Regionsgebiet festlegen, in denen Menschen sich insbesondere auf engem Raum aufhalten oder begegnen. Für diese Bereiche wird dann eine entsprechende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.

Die entsprechenden Regelungen werden über eine Allgemeinverfügung der Region Hannover umgesetzt, die voraussichtlich am Dienstag, 27. Oktober, in der Tagespresse veröffentlicht wird und damit ab Mittwoch, 28. Oktober, in Kraft ist.

Regionspräsident Hauke Jagau mahnt, vor allem bei privaten Treffen die Regeln zu respektieren: „Wir erleben, dass die Menschen sich bei Familienfeiern und bei Treffen im Freundeskreis anstecken und dann das Virus weitertragen. Natürlich fällt es schwer, zu Menschen, die man gerne hat und gut kennt, auf Distanz zu gehen. Aber es kommt jetzt vor allem auf die Eigenverantwortung an. Nur, wenn wir auch im privaten Bereich die Abstände einhalten, können Infektionsketten unterbrochen werden. Jede und jeder von uns kann und muss durch das eigene Verhalten zur Unterbrechung der Infektionsketten beitragen.“

Region Hannover informiert+Hannover, 23.10.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 5661 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 4578 Personen als genesen aufgeführt. 141 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 83 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 942 Menschen in der Region infiziert, davon befinden sich 29 Personen im Krankenhaus. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 49,5.

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 250
10 – 19 Jahre 572
20 – 29 Jahre 1041
30 – 39 Jahre 927
40 – 49 Jahre 909
50 – 59 Jahre 878
60 – 69 Jahre 404
70 – 79 Jahre 257
80+ Jahre 377
keine Angaben 46

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 26 115 60,1
Burgdorf 26 137 31,8
Burgwedel 17 97 43,8
Garbsen 57 374 45,8
Gehrden 10 49 51,7
Hemmingen 24 84 61,4
Isernhagen 10 115 16,2
Laatzen 30 241 43,9
Landeshauptstadt Hannover 472 2897 51,7
Langenhagen 34 301 37,3
Lehrte 44 179 64,7
Neustadt 23 143 26,6
Pattensen 6 42 20,1
Ronnenberg 31 128 100,6
Seelze 14 164 22,7
Sehnde 14 81 33,8
Springe 20 108 60,2
Uetze 25 129 97,2
Wedemark 13 102 26,4
Wennigsen 18 52 104,5
Wunstorf 28 123 56,9

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

Neue Verordnung zur Umsetzung der MPK-Beschlüsse – gültig ab Freitag, 23.10.2020

In der vergangenen Woche haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen geeinigt, die in denjenigen Regionen gelten sollen, in denen die Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Maßnahmen hat das Land Niedersachsen in einer neuen Verordnung umgesetzt.

Die neuen Regelungen betreffen zum einen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im öffentlichen Raum, die Zahl der zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, die Einführung einer Sperrstunde sowie Begrenzungen der Teilnehmerzahlen für Zusammenkünfte und Feiern. Die im Folgenden in der Reihenfolge der veränderten Paragraphen erläuterten wesentlichen neuen Regelungen treten am morgigen Freitag, 23.10.2020 in Kraft.

  1. Maskenpflicht

Die niedersächsische Verordnung sieht jetzt in § 3 Absatz 2 eine Pflicht vor, auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn Menschen sich dort entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig aufhalten. Kurz gesagt gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammen kommen. Diese Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 pro sieben Tage als eine Empfehlung (Soll-Vorschrift) ausgestaltet. Liegt die Inzidenz bei 50 pro 100.000 in sieben Tagen, dann muss auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügungen die Örtlichkeiten fest, an denen unter freiem Himmel diese Maskenpflicht gilt.

  1. Private Zusammenkünfte und Feiern
  • 6 der Verordnung enthält Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern. An privaten Zusammenkünften und Feiern in der eigenen Wohnung oder in eigenen geschlossenen Räumlichkeiten dürfen bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in sieben Tagen nach wie vor 25 Personen teilnehmen. Steigt die Inzidenz jedoch auf über 35 sind nach der Neuregelung in § 6 Absatz 3 Satz 1 nur noch 15 Personen zulässig. Dies gilt auch auf den eigenen (oder privat zur Verfügung gestellten) Flächen unter freiem Himmel, also beispielsweise im eigenen Garten oder auf dem eigenen Hof.

Welche Inzidenz in dem eigenen Wohnort gilt, können die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens auf der Internetseite https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/ einsehen. Die Vorgaben der Verordnung gelten jeweils ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Internet.

Wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt auf 50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen ansteigt, dürfen Zusammenkünfte und Feiern in privaten Räumlichkeiten nur noch mit bis zu zehn Personen stattfinden. Diese bis zu zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige im Sinne von Paragraph 11 Abs. 1 des Strafgesetzbuches. Danach ist ein Angehöriger, wer zu den folgenden Personen gehört: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.

An privaten Zusammenkünften und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und insbesondere in gastronomischen Betrieben stattfinden, durften schon bislang in Niedersachsen bei einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen. Neu ist, dass an solchen Zusammenkünften und Feiern an öffentlich zugänglichen Orten und in der Gastronomie bei einer Inzidenz von 50 pro 100.000 in sieben Tagen nun nur noch zehn Personen teilnehmen dürfen. Diese zehn Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen, es sei denn es handelt sich um Angehörige im Sinne der obigen Definition.

  1. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

Zukünftig gelten auch in Niedersachsen wieder Kontaktbeschränkungen im Öffentlichen Raum unter freiem Himmel. Hier dürfen bei einer Inzidenz von über 50 pro 100.000 in sieben Tagen nur noch maximal zehn Personen (mit Mindestabstand) zusammenkommen. Dies ergibt sich aus § 6 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5. Die zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige im Sinne der obigen Definition. Bei Angehörigen gilt dann auch der Mindestabstand von 1,5 m nicht.

Bei einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen dürfen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel bis zu 25 Personen zusammenkommen. Sie müssen dabei aber den Mindestabstand einhalten, es sei denn, es handelt sich um Angehörige in Sinne der obigen Definition.

  1. Veranstaltungen
  • 7 der Verordnung regelt Veranstaltungen mit sitzendem Publikum. In § 7 Abs. 1 Sätze 4 und 5 ist neu geregelt worden, dass überall dort, wo die Infektionszahlen auf 50 pro 100.000 pro sieben Tagen ansteigen, die Zahl der zulässigen Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher auf 100 Personen beschränkt ist. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter mit dem zuständigen Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vereinbart hat, das hinreichende Sicherheit bietet. Bei einer Inzidenz von 35 je 100.000 in sieben Tagen handelt es sich bei der Begrenzung der Personenzahl um eine Soll-Vorschrift. Hier ist es Sache der zuständigen örtlichen Behörden, auf der Basis des jeweiligen Hygienekonzeptes zu entscheiden, mit wie vielen Personen (bis zu 500) eine Veranstaltung zulässig sein soll.

Vergleichbares gilt auch für Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 8 Absatz 1 Satz 4.

  1. Sperrzeiten

Paragraph 10 Absatz 2 der Verordnung enthält die Regelung einer Sperrzeit von 23.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens. Diese Sperrzeit gilt bei einer Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 in sieben Tagen verpflichtend und ohne jede Ausnahme. Hier ist es den Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomiebetrieben auch jenseits der Sperrzeit untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.

Auch ab einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen gilt eine Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Hier kann die zuständige örtliche Behörde jedoch in begründeten Ausnahmefällen abweichende Regelungen treffen.

Grund für all diese teilweise drastischen Einschränkungen ist, dass leider gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis zu einer Weiterverbreitung des Corona-Virus geführt haben. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, die beschriebenen neuen Regelungen konsequent einzuhalten oder – noch besser – in jedem Einzelfall sehr kritisch abzuwägen, ob und wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten überhaupt notwendig sind.

Region Hannover informiert+Hannover, 22.10.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 5538 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 4529 Personen als genesen aufgeführt. 141 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 83 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 868 Menschen in der Region infiziert, davon befinden sich 30 Personen im Krankenhaus. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 45,7.

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 248
10 – 19 Jahre 560
20 – 29 Jahre 1013
30 – 39 Jahre 905
40 – 49 Jahre 895
50 – 59 Jahre 854
60 – 69 Jahre 394
70 – 79 Jahre 255
80+ Jahre 371
keine Angaben 43

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 21 109 42,9
Burgdorf 32 137 41,4
Burgwedel 18 96 38,5
Garbsen 58 370 47,4
Gehrden 7 46 38,8
Hemmingen 22 81 71,6
Isernhagen 10 112 12,1
Laatzen 30 239 43,9
Landeshauptstadt Hannover 426 2830 46,7
Langenhagen 32 296 30,2
Lehrte 38 173 58
Neustadt 22 142 35,5
Pattensen 6 42 26,8
Ronnenberg 25 120 84,5
Seelze 13 163 19,9
Sehnde 13 80 38
Springe 18 106 53,5
Uetze 21 125 82,6
Wedemark 11 99 19,8
Wennigsen 18 51 97,5
Wunstorf 27 121 56,9

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

Region Hannover informiert+Hannover, 21.10.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 5396 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 4481 Personen als genesen aufgeführt. 141 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 83 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 774 Menschen in der Region infiziert, davon befinden sich 32 Personen im Krankenhaus. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 39,1.

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 245
10 – 19 Jahre 540
20 – 29 Jahre 981
30 – 39 Jahre 875
40 – 49 Jahre 882
50 – 59 Jahre 833
60 – 69 Jahre 384
70 – 79 Jahre 249
80+ Jahre 364
keine Angaben 43

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 17 105 37,2
Burgdorf 33 135 47,7
Burgwedel 18 92 43,3
Garbsen 56 366 49
Gehrden 5 44 25,9
Hemmingen 17 76 61,4
Isernhagen 10 111 16,2
Laatzen 24 231 25,4
Landeshauptstadt Hannover 378 2755 38,7
Langenhagen 30 293 26,7
Lehrte 37 169 58
Neustadt 25 142 35,5
Pattensen 5 41 26,8
Ronnenberg 18 113 56,3
Seelze 12 162 25,6
Sehnde 14 80 38
Springe 9 97 23,4
Uetze 18 122 72,9
Wedemark 11 98 19,8
Wennigsen 14 47 76,6
Wunstorf 23 117 47,7

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen

  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wertstoffhöfen gilt ab Donnerstag

 Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Region Hannover hat aha das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Kundinnen und Kunden auf allen 21 Wertstoffhöfen ab Donnerstag, 22. Oktober, beschlossen. Diese Maßnahme ist eine Vorsorgemaßnahme, die der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Kundinnen und Kunden dient. Betroffen sind folgende Wertstoffhöfe:

Wertstoffhöfe in Hannover:

Bornum: Bornumer Straße 143, 30453 Hannover

Groß-Buchholz: Neue-Land-Straße, 30655 Hannover

Kirchrode: Döhrbruch 8, 30559 Hannover

Ledeburg: Mecklenheidestraße 73, 30419 Hannover

Linden-Mitte: Schörlingstraße 3 a, 30453 Hannover

List: Mengendamm 15, 30177 Hannover

Nordstadt: Gertrud-Knebusch-Straße 2, 30167 Hannover

Sahlkamp: Wietzegraben 43, 30179 Hannover

Südstadt: Tiestestraße 10, 30171 Hannover

Wertstoffhöfe im Umland:

30900 Bissendorf, Auf der Haube

30827 Garbsen, Heinrich-Nordhoff-Ring/ im Gewerbegebiet

30989 Gehrden, Nordstraße/auf dem Gelände der Pumpstation

31535 Neustadt, Rudolf-Diesel-Ring 3

30982 Pattensen, Ludwig-Erhard-Str. 22

30952 Ronnenberg, Empelder Straße (hinter den Kleingärten/Kleintierzuchtverein)

30926 Seelze, Werftstraße 14

31319 Sehnde, Borsigring

31832 Springe, Oppelner Straße

Wertstoffhöfe auf Deponien:

30659 Hannover, Moorwaldweg 312

31303 Burgdorf, Steinwedeler Straße

31515 Wunstorf/Kolenfeld

Region Hannover informiert+Hannover, 20.10.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 5319 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 4440 Personen als genesen aufgeführt. 141 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 83 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 738 Menschen in der Region infiziert, davon befinden sich 31 Personen im Krankenhaus. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 36,1.

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 241
10 – 19 Jahre 524
20 – 29 Jahre 968
30 – 39 Jahre 864
40 – 49 Jahre 869
50 – 59 Jahre 819
60 – 69 Jahre 380
70 – 79 Jahre 248
80+ Jahre 365
keine Angaben 41

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 14 101 25,8
Burgdorf 33 132 41,4
Burgwedel 17 91 43,3
Garbsen 57 362 50,6
Gehrden 5 42 19,4
Hemmingen 16 75 61,4
Isernhagen 10 111 16,2
Laatzen 25 230 32,3
Landeshauptstadt Hannover 372 2726 36,8
Langenhagen 23 288 19,6
Lehrte 33 165 51,3
Neustadt 25 141 33,2
Pattensen 3 39 13,4
Ronnenberg 17 111 52,3
Seelze 9 159 17,1
Sehnde 15 79 42,2
Springe 7 95 16,7
Uetze 16 120 63,2
Wedemark 10 97 26,4
Wennigsen 9 39 34,8
Wunstorf 22 116 45,1

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

Maskenpflicht in Unternehmen: Allgemeinverfügung folgt – Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrsflächen gilt ab Donnerstag

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständige Infektionsschutzbehörde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrsflächen in Gebäuden, in denen gearbeitet wird, beschlossen. Der entsprechende Passus ist aus Zeitgründen noch nicht veröffentlicht worden. Eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen wird nach jetziger Planung heute im Internet veröffentlicht und voraussichtlich morgen in der Tageszeitung abgedruckt. Die Pflicht gilt damit ab Donnerstag, 22. Oktober 2020.