DGB begrüßt Warnstreikurteil des Arbeitsgerichts Hannover

DGB-Regionsgeschäftsführer Andreas Gehrke hat die heutige Entscheidung des Arbeitsgerichts Hannover, mit der es die Rechtmäßigkeit des Streik bei der Üstra festgestellt hat, begrüßt. „Alles andere wäre ein Angriff auf das verfassungsmäßige Grundrecht des Streiks gewesen, der alle Mitgliedsgewerkschaften des DGB getroffen hätte. Dieses Grundrecht werden wir auch gemeinsam verteidigen, das war die Ansage der Geschäftsführer aller Gewerkschaften in unserer gestrigen Sitzung" sagte Gehrke. Die Warnstreiks der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seien in keiner Weise unverhältnismäßig. Wer behaupte, die Verhandlungen hätten noch gar nicht begonnen, leide unter Realitätsverweigerung. „Richtig ist, dass ätzend arrogante Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt und von ver.di eine niedrigere Forderung verlangt haben. Wer demütigen will, muss damit rechnen, dass selbstbewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann eine gerade Furche ziehen. Sie haben dabei die volle Solidarität aller Gewerkschafter" erklärte Gehrke abschließend.

 

 

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