Ein Eilantrag, dem Düsseldorfer Oberbürgermeister zu untersagen, auf den städtischen Internetseiten zur Teilnahme an einer Gegendemonstration gegen die Versammlung der „DÜGIDA“ („Düsseldorf gegen die Islamisierung des Abendlandes“) am gestrigen Abend und zu einem Beleuchtungsboykott aufzurufen, hatte beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.
OVG: Düsseldorf darf das Licht als Zeichen gegen Intoleranz ausschalten