Jobcenter mahnt zur Krankenversicherung. Anmeldung nach dem 31.12.2013 kann sehr teuer werden

Wer Geld vom Jobcenter erhält und keine Krankenversicherung hat, sollte sich bis 31.12.2013 bei einer Krankenkasse anmelden. Auf diese Weise werden Beitragsschulden vermieden.
Das Jobcenter Region Hannover geht davon aus, dass etliche Leistungsberechtigte keine Krankenversicherung haben. Das Jobcenter kann Krankenkassenbeiträge nur übernehmen, wenn eine Mitgliedschaft besteht oder beantragt wurde und Nachweise darüber vorliegen. Wo der Nachweis fehlt, hat das Jobcenter die Betroffenen angeschrieben. „Uns fehlen aber noch Versicherungsnachweise von geschätzt rund 1000 Leistungsbeziehern“, erklärt Sylke Schwanhold, Mitglied der Geschäftsführung im Jobcenter Region Hannover. „Jeder Mensch braucht eine Krankenversicherung. Weiteres Abwarten kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen für die Betroffenen haben“.
Seit 2009 besteht die allgemeine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Beitragspflichtig sind auch Personen, die bei keiner Krankenkasse gemeldet sind. Dadurch kann es bei verspäteter Anmeldung zu Nachforderungen der Beiträge für mehr als sechs Jahre kommen. Zum 01.08.2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in Kraft getreten. Es soll verhindern, dass Menschen aus Furcht vor Schulden auf den Versicherungsschutz verzichten. Wer bislang nicht krankenversichert ist, kann sich bis zum 31.12.2013 bei einer Krankenkasse anmelden. In dem Fall werden die Beitragsschulden für zurückliegende Zeiträume sowie die Säumniszuschläge erlassen.
Das Jobcenter übernimmt die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung für alle Leistungsberechtigten.

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