Schuldenfrei zurück in die Krankenkasse

Die Frist läuft: Der 31.12.2013 ist Stichtag für Menschen ohne Krankenversicherung. Wer bis dahin Mitglied wird, muss keine Pflichtbeiträge nachzahlen. In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht: Jeder muss daherbei einer Krankenversicherung gemeldet sein und Beiträge entrichten. Werdas versäumt hat und nachholen möchte, muss nachzahlen. „Bis Jahresende gilt jedoch eine Ausnahme“, sagt Elke Gravert von der hannoverschen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Meldet man sich bis zum 31.12.2013 bei einer gesetzlichen Kasse, werden die angefallenen Beitragsschulden einmalig erlassen. Wer früher privat versichert war, kann nur zurück in eine private Kasse, muss aber den sonst fälligen Prämienzuschlag nicht zahlen.

Fast 140.000 Menschen könnten die Altschulden-Regelung nützen. Sie sind laut Statistischem Bundesamt nicht krankenversichert. Markus H. ist einervon ihnen. Der 49-Jährige ist selbstständig und seit zehn Jahren in keiner
Kasse. Zuvor war er freiwillig gesetzlich versichert, konnte sich aber die Beiträge nicht mehr leisten und verlor so den Versicherungsschutz.

Seitdem zahlt er die Behandlungen selbst. „Wer Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt hat, bekommt sie im
Nachhinein nicht zurück“, erklärt Patientenberaterin Gravert. Denn die Krankenkassen verlangen für den Schuldenerlass im Gegenzug eine schriftliche Bestätigung, dass keine Ansprüche gegen sie gestellt werden. UPD-Tipp: Weitere Auskünfte zum Thema geben das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (030. 340 60 66 – 01) und die UPD
(kostenfrei in Deutsch: 0800 0 11 77 – 22, Türkisch: – 23, Russisch: – 24).

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