Niedersachsen untersagt Grossveranstaltungen bis Ende August – Kleines Fest im Großen Garten kann nicht stattfinden

Das Land Niedersachsen hat mit seiner Verordnung vom 17. April  zum                                Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus die Durchführung                                              von Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.                             Neben vielen anderen Veranstaltungen ist auch das Kleine Fest im Großen
Garten davon betroffen, das deshalb nicht wie geplant stattfinden
kann und nun abgesagt werden muss.
Das 35. Kleine Fest war bereits vollständig geplant und vorbereitet:
An 18 Veranstaltungstagen sollten Künstler*innen aus dem In- aus
Ausland jeweils 3.900 Gäste im Juli begeistern. „Die Absage ist
eine bittere und schwerwiegende, aber auch zwingend notwendige
Entscheidung. Wir haben bis zuletzt überlegt und gehofft, die
Veranstaltung in veränderter Form, zum Beispiel mit reduzierter
Besucherzahl, durchführen zu können. Aber im Rahmen und unter
den Bedingungen der Verordnung ist das nicht möglich”, erklärt
Harald Böhlmann, der verantwortliche Veranstaltungsleiter. „Der
Gesundheitsschutz hat uneingeschränkt Vorrang – und das werden
auch die vielen Interessenten und Freunde des Kleinen Festes
verstehen”, so Böhlmann weiter. Rund 54.000 Interessenten hatten
Bestellungen für insgesamt 257.000 Karten bei 63.000 verfügbaren
Karten abgegeben.