Osterfeuer 2010

Die Stadt Hannover weist darauf hin, dass für das Abbrennen eines Osterfeuers gemäß der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Erlaubnis erforderlich ist.

Aus Gründen des Brandschutzes und aufgrund umweltmedizinischer Erfordernisse darf ein Feuer die Größe von vier mal vier Metern nicht überschreiten. Dabei muss ein ausreichender Abstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden.

Das Brennmaterial für Osterfeuer darf frühestens eine Woche vor dem Brenntag auf einem Sammelplatz angeliefert werden. Zum Schutz von Kleintieren darf das Brennmate-rial erst am Tag des Osterfeuers auf dem Brennplatz aufgeschichtet werden.
Bei Brauchtumsfeuern, wie zum Beispiel Osterfeuern, darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das bedeutet, dass bearbeitetes oder behandeltes Holz jeglicher Art (etwa Holzpaletten, Holzkisten, Bretter, Spanplatten, Abfallholz) nicht verbrannt werden darf. Hierbei handelt es sich um Abfall, der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oder über die Betriebshöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes entsorgt werden muss. Gleiches gilt für sonstige Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, frischen Strauchschnitt und grüne Koniferenbestandteile.
 
Der Fachbereich Recht und Ordnung appelliert zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt, dass tatsächlich nur trockener Baum- und Strauchschnitt zum Verbrennen gesammelt und angeliefert wird.

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