Allgemeinverfügung legt Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr fest. – Corona: Nächtliches Ausgangsverbot gilt bis einschließlich 12. April, 5 Uhr
Die niedersächsische Corona-Verordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, deren Inzidenz über 100 liegt, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu treffen haben; ab einer Inzidenz von 150 ist das Instrument der Ausgangssperre vorgesehen. … Weiterlesen