Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 1619 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 740 Personen als genesen registriert. 39 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 840 Menschen in der Region infiziert.
Achtung, die Verteilung nach Alter und Kommunen erfolgt einer neuen Systematik. Erfasst sind in dieser Statistik nun die Personen, die als gegenwärtig infiziert registriert sind.
Verteilung nach Alter:
Alter | Aktuelle Fallzahl |
bis 14 Jahre | 27 |
15 bis 34 Jahre | 212 |
35 bis 49 Jahre | 160 |
50 bis 59 Jahre | 161 |
über 60 Jahre | 280 |
keine Angabe | – |
Verteilung nach Kommunen:
Kommune | Aktuelle Fallzahl | Fallzahl Gesamt seit Ausbruch |
Barsinghausen | 18 | 31 |
Burgdorf | 29 | 39 |
Burgwedel | 12 | 36 |
Garbsen | 43 | 84 |
Gehrden | 13 | 19 |
Hemmingen | 11 | 30 |
Isernhagen | 12 | 37 |
Laatzen | 50 | 74 |
Landeshauptstadt Hannover | 447 | 862 |
Langenhagen | 40 | 69 |
Lehrte | 19 | 44 |
Neustadt | 13 | 26 |
Pattensen | 5 | 16 |
Ronnenberg | 15 | 32 |
Seelze | 19 | 44 |
Sehnde | 18 | 28 |
Springe | 31 | 42 |
Uetze | 6 | 23 |
Wedemark | 19 | 34 |
Wennigsen | 7 | 15 |
Wunstorf | 13 | 34 |
keine Angaben | – | – |
Verteilung nach Geschlecht (bezogen auf die Gesamtzahl von 1619 nachweislich Infizierten):
Männer 47,7 Prozent
Frauen 50,1 Prozent
keine Angabe 2,2 Prozent
Derzeit werden in Krankenhäusern in der Region Hannover 182 Patientinnen und Patienten behandelt, die nachweislich oder mutmaßlich mit Corona infiziert sind. 45 befinden sich davon auf der Intensivstation
Die Region Hannover beobachtet in den vergangenen Wochen eine Zunahme von Corona-Infektionen bei über 60-Jährigen. Mit Stand 17.4.2020 sind ein Drittel (33,4 Prozent) der aktuell mit Corona Infizierten 60 Jahre oder älter. Vor diesem Hintergrund widmet das Gesundheitsamt auch den Pflege- und Alteneinrichtungen erhöhte Aufmerksamkeit. „Wir haben eigens ein Team gebildet, das Ansprechpartner für diese Einrichtungen ist, und alle Infektionsfälle in Alten- und Pflegeheimen nachverfolgt“, erläutert Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover. Grundsätzlich ist die Leitung der Einrichtungen nach § 36 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, wenn dort ein Verdachtsfall, ein bestätigter Fall oder ein Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung auftritt. Das gilt auch, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin bereits einen Fall gemeldet hat. Infektionsfälle beim Pflegepersonal haben die Einrichtungen ebenfalls zu melden. Derzeit sind dem Gesundheitsamt in zehn Alten- und Pflegeeinrichtungen Infektionen von Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt, davon die Hälfte in der Landeshauptstadt Hannover, die Hälfte im Umland. Insgesamt sind aktuell 71 Bewohnerinnen und Bewohner positiv auf Corona getestet worden, zwölf Bewohnerinnen und Bewohner sind den Meldungen nach infolge einer Corona-Infektion verstorben. Damit sind in der Region Hannover bei etwa einem Drittel aller Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 alte Menschen betroffen, die in Einrichtungen lebten. Aus weiteren zehn Einrichtungen wurde gemeldet, dass Pflegepersonal positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Informationen für Alten- und Pflegeeinrichtungen sind auch auf hannover.de zusammengefasst: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Meldepflicht/Informationen-für-Alten-und-Pflegeeinrichtungen
Das Land Niedersachsen hat eine neue Fassung der niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Diese Verordnung erlaubt unter anderem, Verkaufsstellen bis 800 Quadratmeter wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen, sofern bestimmte Hygiene- und Abstandsauflagen dabei eingehalten werden.
Merkblatt für Unternehmer und Einzelhändler
Die niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 bringt Neuerungen für Verkaufsstellen und Ladengeschäfte mit sich. In diesem Merkblatt möchte die Region Hannover Hilfestellungen und Empfehlungen hierzu anbieten.
1. Was zählt als Verkaufsstelle? Was ist ein Ladengeschäft?
Verkaufsstellen sind Einrichtungen, die dem Warenverkauf dienen.
Ladengeschäfte sind Räumlichkeiten, die dem Verkauf von Waren dienen und mit den hierfür erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sind.
2. Welche Schutzmaßnahmen muss ich als Unternehmer treffen?
Jeder Unternehmer hat eigenverantwortlich der Situation seiner Verkaufsstelle angepasst, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen. § 8 der Verordnung sieht vor, dass Verkaufsstellen und Ladengeschäfte in jedem Fall einen Abstand von 1, 5 Metern zwischen den Kunden gewährleisten. Darüber hinaus sieht § 8 der Verordnung vor, dass sich durchschnittlich lediglich ein Kunde pro 10 Quadratmeter in den Geschäftsräumen befindet. Weitere Maßnahmen, die sich aus § 8 ergeben, sind:
Vorkehrungen zur Zutrittssteuerung
Vermeidung von Warteschlangen
Hygienevorkehrungen
3. Wie kann ich als Unternehmer diese Anforderungen gewährleisten?
Je nach örtlicher Gegebenheit können beispielsweise, die nachfolgend Maßnahmen zur Umsetzung der Regelungen der Verordnung in Betracht kommen:
Maßnahmen zur Belüftung oder Durchlüftung der Geschäftsräume
Visuelle Hinweise über allgemeine Schutzvorkehrungen wie Händehygiene, Abstände, Husten- und Niesetikette oder entsprechende Durchsagen
Aufstellen von Seifenspendern oder Spendern für Desinfektionsmittel
Aushänge oder visuelle Hinweise
Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, auch und insbesondere für das eigene Personal, z. B. durch Handschuhe oder Schutzscheiben im Kassenbereich
Bargeldlose Zahlung
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände
verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
Eine ausreichende Öffnung von Kassen
Gut sichtbare Aushänge und regelmäßige Durchsagen
Hinweise oder Apelle zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen
Zählen und Erfassen der Besucher am Eingang, z. B. durch die Ausgabe einer Nummer bei Betreten des Geschäfts sowie deren Einsammeln beim Verlassen des Geschäfts oder Zählen der Kunden per Klickzähler